Minderjähriger Migrant ersticht Mitschüler in Lünen

Bluttat. Kopf ab. Mit Messer.
Bluttat. Kopf ab. Mit Messer. Quelle: Pixabay

Lünen, Berlin, Deutschland (Weltexpress). Wieder schockiert eine Bluttat eine Kleinstadt. Dieses Mal trifft es Lünen, und dieses Mal eine Schule. Heute Morgen gegen 8 Uhr gerieten zwei Jugendliche in Streit, wonach der Ältere das Messer zog und ohne zu zögern zustach. In deutschen Schulen nicht zum ersten Mal, wie wir uns nur ungern erinnern.

Der 15-jährige Täter wurde kurz nach seinem mörderischen Angriff auf seinen Schulkameraden von der Polizei unweit der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule des Landkreises Unna festgenommen. Es klingt wie Zynismus, wenn ich das alte deutsche Sprichwort ein wenig abgewandelt bemühe: Früh übt sich, was ein richtiger Messerstecher werden will. Eines ist sicher, der Kerl darf noch mindestens 3 Jahre bewährungshalber bei uns weiter „üben“. Bis dahin kann er kaum behelligt die nächsten Gewalttaten begehen. Wie viele Verbrechen der jugendliche Mörder bis dahin in Deutschland angesammelt haben wird, steht in den Sternen.

Die Behörden reagierten inzwischen routiniert mit Stufe 1 des politischen Informationsfilters: „Über die Nationalität des Täters ist nichts bekannt.“ Übersetzt heißt das: Den Migrationshintergrund können wir noch nicht bestätigen. Klar ist inzwischen, dass Täter und Opfer Schüler der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule sind und sich kannten. Ich würde vermuten, die Lehrer, wahrscheinlich allesamt Mitglieder der Grünen Partei, kannten ihren „Kandidaten“ schon länger und sehr genau. Sie haben nur nichts gesagt. Schließlich will man ja einen potentiellen Gewalttäter mit Migrationshintergrund nicht leichtfertig diskriminieren.

Noch weigern sich Polizei und Staatsanwaltschaft verbissen, die Stufe 2. der Informationsweitergabe anzuwenden. Bei dieser Stufe handelt es sich um eine Einzeltat, die wie folgt umschrieben wird: „Ein Missverständnis, das aus falsch verstandenem Stolz einen Streit mit tödlicher Folge auslöste.“ Ziel bei dem Unglück implizierenden Sprachduktus ist es, vom Migrantenproblem abzulenken und die Ablehnung der Bevölkerung in Grenzen zu halten. Doch inzwischen ist die Stimmung längst umgekippt.

Und schon erhalten wir in vorrauseilender Bestätigung unserer Vorurteile die folgende Nachricht: Der Gesamtschule in Lünen eilt ein verdammt trauriger Ruf voraus. Nach Berichten von Lehrkräften kommt es auf dieser Schule häufig zu Problemen mit hochaggressiven Schülern und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Man kann annehmen, dass die Polizei bereits öfter zur Streitschlichtung und Auflösung von Schülergewalt in die Schule einrücken musste. Doch in dieser Hinsicht gibt man sich noch bedeckt. Das wäre schließlich erst Stufe 3 – und bis dahin müssen wir noch eine Woche warten, bis wir wissen dürfen, dass es sich um einen muslimischen Kasachen handelt.

In der vierten Stufe erfahren wir aus den Medien vom renommierten Gewalt- und Konfliktforscher Dr. Dieter Dödel, dass man die Einzeltat nicht überbewerten darf. Sie sei Alltag in sozialen Brennpunkten. Auch hier gerne meine Übersetzungshilfe für ungeübte Leser: Ein SPD nahestehender Sozialpsychologe, der auf dem Gebiet „Rechtspopulismus“ und „hate speech“ forscht, und keinen islamischen Zusammenhang mit Vergewaltigern, Mördern und Bombenlegern erkennen kann, bezweifelt, dass es sich bei dem Mörder um einen Migranten handelt, da er in Bochum geboren sei.

Zurück nach Lünen und auf die Gesamtschule und der Sprachregelung der Polizei: Ersten unbestätigten Informationen zufolge wurde die Tat mit einem Messer verübt. Nach jetzigem Kenntnisstand handelt es sich also um eine Einzeltat an dieser Schule. Die Hintergründe der Tat an der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule im Kreis Unna seinen noch unklar, obwohl nahezu ein Dutzend Mitschüler, die die Tat beobachteten, längst frisch von der Leber weg Medienvertretern und Polizei einschlägige Auskünfte erteilt haben. Nun ja, vielleicht schaffen es ZDF und ARD noch, uns Ende April Genaueres zu berichten.

Anmerkung:

Der Beitrag von Claudio Michele Mancini wurde in Scharfblick am 23.1.2018 erstveröffentlicht.

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