Oaxaca, Mexiko (Weltexpress). Kurz vor Beginn der Weihnachtsferien wurde in Mexiko das neue Gesetz zur Inneren Sicherheit abgesegnet. In den frühen Morgenstunden des letzten Sitzungstages des Jahres 2017 stimmte der mexikanische Senat dem Gesetzesentwurf zu. Kurz darauf wurde es in der Abgeordnetenkammer ohne große Diskussion durchgewunken. Anwesend waren dabei gerade mal die Hälfte der Abgeordneten.
Das Gesetz zur Inneren Sicherheit wird sowohl von Vertretern sozialer Organisationen, als auch nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen abgelehnt. Sogar aus dem Büro des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte wurde Bedauern über die Verabschiedung des Gesetzes geäußert. Vor allem die ab jetzt zulässige Übernahme von Aufgaben der Polizei durch das Militär wird heftig kritisiert. Damit legalisiert das neue Gesetz, was seit 2006 bereits gängige Praxis ist. Seit Beginn des Krieges gegen die Drogen werden zunehmend Angehörige von Armee und Marine gegen die Kartelle eingesetzt. Oft kommt es dabei zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen.
Weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit
Ebenfalls in letzter Minute wurde das sogenannte Ley Mordaza verabschiedet. Als „Maulkorbgesetz“ wird eine Änderung des Zivilrechts bezeichnet. Diese erlaubt es denjenigen auf Schadensersatz zu verklagen, der Informationen in Umlauf bringt, welche andere in Misskredit bringen können. Das soll auch dann gelten, wenn besagte Information der Wahrheit entsprechen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf nach Auffassung der Gesetzgeber nicht das Recht auf unbeflecktes Ansehen und die Ehre beeinträchtigen.
Sowohl durch die Militarisierung der Sicherheitsapparates als auch die weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit verabschiedet sich Mexiko einmal mehr von elementaren demokratischen Grundwerten. Doch gerade die gemeinsamen Grundwerte werden in Deutschland stets beschworen, wenn trotz massiver Menschenrechtsverletzungen die Wirtschaftsbeziehungen zu Mexiko ausgebaut oder Waffen in das Land exportiert werden sollen.
Anmerkung:
Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte am 22. Dezember 2017 beim Nachrichtenpool Lateinamerika.