Messen mit zweierlei Maß? – Strafverfolgung von Ex-VS-Präsident Donald Trump von einem Richter abgelehnt

Justitia mit Waage und Schwert. Quelle: Pixabay, Foto: Peggychoucair

Washington, VSA (Weltexpress). Wer erinnert sich noch an die Strafverfolgung gegen die demente Marionette im Weißen Haus, die nach ihrem Ausscheiden als Vizepräsident von Barack Obama 2017 Akten mitnahm? Wahrscheinlich erinnert sich noch nicht einmal Joseph Biden (DP) daran.

Bekanntlich erklärte Robert Hur als Special Counsel im Februar 2024, daß er den Fall nicht strafrechtlich verfolgen würde, da eine Jury in Washington Biden wahrscheinlich nicht verurteilen würde, da er wie ein „älterer Mann mit einem schlechten Gedächtnis“ wirke. Als Präsident und Oberbefehlshaber der VS-Streitkräfte scheint der „ältere Mann mit einem schlechten Gedächtnis“ hingegen gut genug zu sein. Senil war Biden schon lange, dement ist er seit Jahren.

Nachdem die Sache gegen Biden im Februar 2024 zu den Akten gelegt wurde, geschieht dies in einer Angelegenheit nun auch gegen Donald Trump. Der nahm wohl wie Biden nach seinem Ausscheiden aus dem Weißen Haus, Trump jeden als Präsident, nicht als Vize-Präsident, geheime Dokumente mit. Die solle er in seinem Haus im VS-Bundesstaat Florida aufbewahrt haben.

Während das Beenden der Strafverfolgung gegen Biden offensichtlich wegen dessen Demenz zu den Akten gelegt wurde, wurde die Strafverfolgung gegen Trump durch Jack Smith als von VS-Generalstaatsanwalt Merrick Garland beauftragter Sonderstaatsanwalt wegen des angeblichen Mißbrauchs von Verschlußsachen mit der Begründung abgelehnt, daß die Ernennung von Smith nicht rechtmäßig war.

Unter seiner Ägide führten Beamtes des FBI im August 2022 eine Razzia in Trumps Residenz in Mar-a-Lago durch. Mehrere Kisten mit Dokumenten wurden beschlagnahmt. Für diese Razzi wurde vom Justizminister die Anwendung „tödlicher Gewalt, wenn nötig“ genehmigt.

Alleen Cannon begründete als Richterin ihre Entscheidung. Sie schrieb: „Keines der Gesetze, die als Rechtsgrundlage für die Ernennung angeführt werden, gibt dem Generalstaatsanwalt eine weitreichende Ernennungsbefugnis für untergeordnete Beamte oder verleiht ihm das Recht, einen Bundesbeamten mit der Art von Strafverfolgungsbefugnis zu ernennen, die Special Counsel Smith ausübt.“ Daß die Die „überstrapazierten gesetzlichen Argumente, die Berufung auf eine widersprüchliche Geschichte oder die Berufung auf eine Autorität außerhalb des Gerichtsbezirks“ durch Smith … das Gericht nicht vom Gegenteil überzeugt hätten, das merkte Cannon zudem an.

Anmerkung:

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