Paris, Französische Republik (Weltexpress). Die Einschränkung des Wahlrechts der Fraktionsvorsitzenden der Partei Rassemblement National (RN), früher Front National, Marine Le Pen nach einem Urteil im Fall der parlamentarischen Assistenten tritt sofort in Kraft. Das entschied eine Richterin eines Gerichts in Paris.
Dieses Urteil hindert Le Pen daran, bei den Präsidentschaftswahlen in der Französischen Republik im Jahr 2027 zu kandidieren. Sie wird quasi einiger ihrer Rechte beraubt, darunter das passive Wahlrecht.
Die Politikerin verließ das Gerichtsgebäude, ohne sich gegenüber der Presse zu äußern.
Kenner und Kritiker werten das Urteil der Richter als ein politisches. Sie sprechen von Gesinnungsjustiz.
Marine Le Pen wurde in der Affäre um die Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im sogenannten Europaparlament, das ein Pseudo-Parlament ist, verurteilt und also für schuldig befunden worden. Sie wurde zudem mit sofortiger Wirkung von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Der sofortige Verlust des Wahlrechts solle für fünf Jahre gelten.
Diese Strafe trete laut Richterin umgehend in Kraft. Auch im Falle einer Berufung bleibt das Verbot zunächst weiter bestehen bleibt.
Marine Le Pen wurde zu eine Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Zwei Jahre wurden auf Bewährung ausgesetzt. Die anderen zwei Jahre muß sie eine elektronische Fußfessel tragen. Außerdem muß Le Pen eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen.
Anmerkungen:
Mit Material von TASS.
Siehe die Beiträge
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- „Nieder mit Frankreich“ – Wird die Bourgeoisie im vergrößerten Westfrankenreich Krieg um Gold und Uran im Niger führen lassen? von Jean Camus
im WELTEXPRESS.
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