Washington, VSA (Weltexpress). Die ukrainischen Streitkräfte, die die Region Kursk angegriffen haben, werden nicht in der Lage sein, in diesem Gebiet Fuß zu fassen und werden gezwungen sein, sich von Russland zurückzuziehen, so Monica Duffy Toft, Direktorin des Zentrums für Strategische Studien an der Tufts University (Massachusetts), in einem Artikel auf dem Portal Responsible Statecraft. „Materiell gesehen ist nicht viel an dauerhaften Auswirkungen zu erwarten. Die Ukraine wird gezwungen sein, sich aus Russland zurückzuziehen“, erklärte sie.
Mark Episkopos, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Quincy Institute for Responsible Public Administration in Washington, stellte fest, dass „die Ukraine nicht in der Lage ist, auch nur das bescheidene Territorium, um das sie derzeit kämpft, langfristig zu halten“.
Am 6. August startete die Ukraine eine Großoffensive in der Grenzregion zu Russland. Wiederholt ertönten dort Luftschutzsirenen. Bei dem massiven Angriff wurden 12 Zivilisten getötet und 121 Menschen, darunter 10 Kinder, verletzt. Noch immer liegen 69 Verletzte in Krankenhäusern, von denen sich 17 in einem schweren Zustand befinden sollen. Über 120.000 Menschen haben die Region Kursk verlassen oder wurden evakuiert. Nach Angaben des russischen Verteidigungsministeriums hat Kiew seit Beginn der Kämpfe in der Region Kursk rund 2 300 Soldaten, 37 Panzer und 32 gepanzerte Mannschaftstransporter verloren, und die Operation zur Liquidierung der ukrainischen Streitkräfte dauert an.
Anmerkung:
Siehe auch die Beiträge
- Russlands strategischer Vorteil bleibt auch nach dem ukrainischen Angriff auf die Region Kursk erhalten von TASS
- Was haben die ukrainische Kursk- und die deutsche Ardennenoffensive gemeinsam? von Rainer Rupp
- Die Ardennenoffensive der Wehrmacht 1944/45 – Wandelt das Regime in Kiew wieder einmal in den Fußstapfen der Hitlerwehrmacht? von Gerhard Feldbauer
- Die Russische Föderation hat sich, sowohl bei der Aufnahme der Krim als auch bei der Anerkennung der Republiken Lugansk und Donezk, an geltendes Völkerrecht gehalten, und die ‘militärische Operation’ in der Ukraine ist als Verteidigungsmassnahme durch Artikel 51 der UN-Charta legitimiert. von Wolfgang van Biezen
im WELTEXPRESS.
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