Laut der Zeitung „Hürriyet“ vom Mittwoch verständigten sich Außenminister Davutoglu, Justizminister Ergin und der zuständige Minister für innere Angelegenheiten Atalay darauf, der Familie Dink diese Einigung auf der Grundlage des Artikels 2 (Recht auf Leben) sowie des Artikels 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der europäischen Menschenrechtskonvention anzubieten. Dieses Angebot komme einem Eingeständnis der Türkei gleich, im Falle Hrant Dinks das Leben und Recht auf freie Meinungsäußerung ihres Staatsbürgers nicht geschützt zu haben.
Die Familie Dinks hat den türkischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verklagt, weil dieser nichts zum Schutz Dinks unternommen habe, obwohl seine Gefährdung bekannt gewesen sei.
Vergleich mit Neonazi Michael Kühnen
Der Fall Dink geriet wieder in die Schlagzeilen, nachdem kürzlich Auszüge der Verteidigungsakte für das Verfahren in Straßburg bekannt wurden, die das Außenministerium ausgearbeitet hatte. Hierin sollen die Juristen des Außenamts Hrant Dink mit dem verstorbenen deutschen Neonazi Michael Kühnen verglichen haben. Beide Männer sollen Volksverhetzung betrieben haben. Aufgrund dieses Vergleiches musste sich Außenminister Davutoglu scharfe Kritik gefallen lassen. Davutoglu distanzierte sich ausdrücklich von diesem Vergleich. Er habe die Verteidigungsstrategie seines Amtes erst ein Jahr später vorgelegt bekommen.
Im Januar 2007 wurde der armenisch-türkische Journalist Dink von einem zur Tatzeit Minderjährigen erschossen, nachdem er zuvor wegen angeblicher Verletzung des Artikels 301, der die „Herabwürdigung des Türkentums“ beinhaltet, verurteilt wurde. Auch er hatte sich damals an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Den Ausgang des Verfahrens erlebte Hrant Dink nicht mehr.