Auch der sich "erheblich … in seiner Ehre … verletzt" fühlende René Tretschok, der andere Zeuge, der am Tag der Tat, nämlich am Fußballsamstagnachmittag des 18. Februar 2012, als Trainer des Bundesligisten Hertha BSC beim Spiel gegen Borussia Dortmund erst auf der Bank und dann in der sich anschließenden Pressekonferenz auf dem Podium saß, bei dem der Journalist Stefan Pribnow keine Antworten auf seine Fragen erhielt sondern des Raumes verwiesen wurde, kam nicht.
Jeder "Kioskbesitzer" werde vorgeladen, müsse seinen Laden schließen, um vor Gericht zu erscheinen, und Hertha-Präsident Gegenbauer bilde sich ein, sich durch behauptete wichtigere Angelegenheiten über seine Anwälte entschuldigen zu lassen. Richter Herkewitz standen Fassungslosigkeit und Ärger buchstäblich ins Gesicht geschrieben. Und die Journalisten notierten eifrig, was er zu sagen hatte.
Vor knapp einem Dutzend Journalisten im Saal 1104 des Amtsgerichts Tiergarten erklärte Richter Herkewitz während der Verhandlung, bei der alle Anwesenden voll auf ihre Kosten kamen, weiter, dass die Zeugnispflicht grundsätzlich anderen privaten und beruflichen Pflichten vorgehe und hob ein Fax der Gegenbauer-Anwälte als Beweis in die Höhe, das er wenige Stunde vorher erhalten habe. Wütend und mit Humor wedelte er damit und zitierte daraus. "1:0 für den Richter und eine Ohrfeige für Gegenbauer", kommentierte ein Journalist.
Anschließend verkündete Richter Herkewitz vor vollem Haus gegen Hertha-Präsident Werner Gegenbauer ein Ordnungsgeld in Höhe von 600 Euro und verband das Ordnungsgeld mit der Androhung von Ordnungshaft über 3 Tage für den Fall der Nichteintreibbarkeit des Ordnungsgeldes. Stimmung im Publikum und die Presse schrieb fleißig mit.
Wird Gegenbauer bezahlen? Muß der Hertha-Präsident in Moabit oder Tegel einsitzen?
Dr. Kaehne, Pressesprecher der Berliner Strafgerichte, teilte am heutigen späten Vormittag unmittelbar nach der Urteilsverkündung gegenüber WELTEXPRESS mit, dass Werner Gegenbauer bei Nichtzahlung „in eine Berliner Haftanstalt“ müsse.
Zurück zur Verhandlung. Nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nur noch müde lächelte und in ihrem Plädoyer den Fall abwinkte hielt der Berliner Star-Anwalt Johannes Eisenberg ein flammendes Pläydoyer für den Journalisten Stefan Pribnow, die Freiheit der Presse im Allgemeinen und die miesen Machenschaften im Bermuda-Dreieck von Politik, Wirtschaft und Sport in Bezug auf die Berliner Hertha im Besonderen.
In der sich anschließenden fulminanten Rede des Richters wurde Pribnow freigesprochen.
– Fortsetzung folgt –