Berlin, Deutschland (Weltexpress). Offensichtlich hat der Wahn von der „fütternde Volksfamilie“ mit ihrem tiefverwurzelten Sozialdemokratismus alle Merkel-Regierungen fest im Griff gehabt. So wie die Familien in deutschen Landen zerfallen, so zerfällt auch das Volk, das nur noch als Staatsvolk verstanden wird, komme es, woher es wolle.
Alle Altparteien, voran CDU, CSU und SPD haten seit 2013 laut Stephan Brandner (AfD) „fast 72.000 Asylanten in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) geholt und dabei offensichtlich „auf Überprüfungen“ vollständig „verzichtet“.
Immerhin Brandner meint, dass das aufhören müsse. In einer Pressemitteilung vom 1.4.2019 hält er fest, dass sich die BRD „erst vor wenigen Wochen … bereit erklärt“ hätte, „die Asylverfahren von 60 sogenannten ‚Bootsflüchtlingen‘ auf Ersuchen Maltas zu übernehmen. Grundlage sei der Artikel 17 Absatz 2 der Dublin III Verordnung. Danach kann ein anderer als der zuständige Mitgliedsstaat, im vorliegenden Fall also Malta, einen Asylantragsteller freiwillig aufnehmen, wenn dafür humanitäre Gründe, insbesondere aus dem familiären oder kulturellen Kontext hervorgehend, sprächen.“
Erst aufgrund einer kleinen Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner kam heraus, „dass die Bundesregierung keineswegs die familiären Bindungen der ‚Bootsflüchtlinge'“ von den Schlepperschiffen „geprüft hat“.
Mit anderen und Brandners Worten: „Die Aufnahme erfolgte offenbar ohne das Vorliegen jeglicher Gründe. Ich wüsste auch nicht, welche kulturellen Gründe dafür sprechen sollten, diese Personen aufzunehmen.“
Dass die Merkel-Regierung einräumt, „dass seit dem Jahr 2013 in 71.885 Fällen vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht wurde“, das schlägt dem Fass den Boden aus.
Dieses „Selbsteintrittsrecht“ ist die Hintertür für das Hühnervolk (Nietzsche) und sieht laut Thomas Straubhaar „Welt“ (5.10.2017) „vor, dass ein EU-Mitgliedstaat Asylverfahren an sich ziehen kann, für die er eigentlich nicht zuständig ist. Unter der Überschrift „So lässt sich der Streit um die Obergrenze lösen“ hält er zum Selbteintrittsrecht fest: „Es liefert somit die Begründung, wieso Deutschland überhaupt noch mit Asylgesuchen zu tun hat. Denn eigentlich müssten Asylverfahren gemäß Artikel 16a von deutschen Behörden fernbleiben. Der nach langen Streitereien als ‚Asylkompromiss‘ 1993 ins Grundgesetz aufgenommene Artikel 16a besagt nämlich: Nicht auf dieses Recht kann sich hierzulande berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem sicheren Drittstaat einreist.“
Die Altparteien aus CDU, CSU und SPD handeln lange schon nach dem Motto „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit“.
Nur noch wenige aus dem deutschen Hühnervolk, das von Merkel und Minister, Mitgliedern und Mandatsträgern der Altparteien samt deren mediale Aftergänger behirtet wird, finden das „skandalös“. Der Rest gackert genüsslich der Selbstabschaffung entgegen.