Berlin, Deutschland (Weltexpress). In einem Urteil von Richter am BVerwG 2 WD vom 14.6.2023 – 2 WD 11.22 wird ein Hauptmann a.D., also ein Ex-Hauptmann der Bundeswehr genannten Vasallentruppe der BRD, die seit Bestehen ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot ist und lange schon ein Vielvölkerstaat, der nicht erst seit Jahren umgevolkt…