Fiskus greift Berufstätigen beim Umzug meist unter die Arme

Berlin (Weltexpress) – Möchten Angestellte durch einen Umzug auf Dauer kostengünstiger ins Büro pendeln oder verlangt der Chef die Nähe zum Arbeitsplatz, lassen sich sämtliche umzugsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Das gelingt über Pauschalen, die das Finanzamt ohne nähere Nachweise anerkennt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem Berlin hin.

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