Direkte Auswirkungen könnte der Ausschluss zuerst auf die Teilnahme der nigerianischen U-20-Juniorinnen an der WM im August haben, sollte die Suspendierung nicht bis zum 15. Juli wieder aufgehoben werden.
Der Beschluss folgt im Anschluss an ein Schreiben der FIFA vom 4. Juli 2014 an den NFF.
Darin äußerte die FIFA große Besorgnis über das Gerichtsverfahren gegen den NFF und die Anordnung eines höheren Gerichts von Nigeria, die dem Präsidenten, den Mitgliedern des Exekutivkomitees und dem Kongress des NFF die Leitung der Geschäfte des nigerianischen Fußballs untersagte. In der besagten Anordnung wurde zudem der nigerianische Sportminister verpflichtet, einen hochrangigen Beamten der öffentlichen Verwaltung damit zu beauftragen, den NFF bis zum Abschluss der Gerichtsverhandlung zu leiten, ohne jedoch einen Termin für eine solche Verhandlung anzusetzen. Die Behörden ernannten daraufhin eine Person, die am 5. Juli 2014 in Missachtung der NFF-Statuten eine außerordentliche Generalversammlung einberief. Ursprünglich war für den 26. August 2014 ordnungsgemäß ein Wahlkongress einberufen worden.
Die Suspendierung wird aufgehoben, sobald das Gerichtsverfahren eingestellt ist und das ordnungsgemäß gewählte NFF-Exekutivkomitee, die NFF-Generalversammlung und die NFF-Verwaltung wieder ohne Einflussnahme auf ihre Geschäfte arbeiten können.
Kraft der Suspendierung sind sämtlichen Teams aus Nigeria (auch Klubs) internationale sportliche Kontakte untersagt (Art. 14 Abs. 3 der FIFA-Statuten). Während der Suspendierung darf sich der NFF an keinen regionalen, kontinentalen und internationalen Wettbewerben, einschließlich Klubwettbewerben, und Freundschaftsspielen beteiligen. Nigeria darf folglich nicht an der bevorstehenden FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft (5. bis 24. August 2014) teilnehmen, sollte die Suspendierung nicht vor dem 15. Juli 2014 aufgehoben werden.
Weder der NFF noch seine Mitglieder und Offiziellen kommen zudem in den Genuss von Entwicklungsprogrammen, Kursen oder Schulungen der FIFA oder der CAF, solange der Verband suspendiert ist.