Berlin, Deutschland (Weltexpress). Während heute bekannt wurde, dass das Kraftfahrt-Bundesamt Autos von Porsche zurückrufen lässt, fordert die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) „zuständige Behörden auf, Diesel-Fahrverbote in Luftreinhaltepläne unverzüglich aufzunehmen und vorzubereiten“, nachdem nun die schriftliche Begründung des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.2.2018 vorliegt.
„Fahrverbote auf den Hauptverkehrsstraßen sind ohne Übergangsfrist für alle Dieselfahrzeuge (bis einschließlich Euro 5) schon jetzt zulässig. Dies gilt ebenfalls für Fahrverbote, die in einer gesamten Umweltzone gelten, soweit es alle Dieselfahrzeuge angeht, die schlechter als Euro 5 (insbesondere solche der Euro 4) sind“, zitiert die
Jürgen Resch von der DUH erklärt dazu heute: „Die nun vorliegende Urteilsbegründung bedeutet für alle von zu hohen Werten des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2) betroffenen Städte nun die Aussperrung aller Diesel-Pkw bis einschließlich der Abgasstufe Euro 5. In wieweit Euro 6 Diesel mit behördlich festgestellter Betrugssoftware ebenfalls unter die ab sofort möglichen Fahrverbote fallen, werden wir ebenfalls vor Gericht klären lassen. Dieses Urteil ist ein Debakel für die amtierende Bundesregierung, die sich einseitig für die Profitinteressen der Autokonzerne einsetzt und 10 Millionen Besitzer von Betrugs-Diesel-Pkw alleine lässt. Und die durch ihre Weigerung, diese Fahrzeuge auf Kosten der verantwortlichen Hersteller nachrüsten zu lassen, den Wertverlust und die Diesel-Fahrverbote zu verantworten hat.“
Bundeskanzlerin Angelika Merkel (CDU) verteidigte die Autobosse noch am Mittwoch mit den Worte, dass es nicht das Interesse der Regierung sei, „durch politische Maßnahmen die Automobilindustrie so schwächen, dass sie keine Kraft mehr hat, in die eigentlichen Zukunftsinvestitionen etwas hineinzustecken“.
Während die einen Autos zurückrufen lassen, werden die anderen Fahrverbote verhängen und zwar sei laut DUH damit „bis zum Herbst in Stuttgart, München, Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Aachen zu rechnen. Andere Städte werden in den kommenden Wochen folgen.“
Mehr Informationen stehen in der Pressemitteilung mit dem Titel Diesel-Fahrverbote für saubere Luft auch für Euro 5 Diesel in 2018 nicht mehr aufzuhalten – Schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts liegt vor und ist eindeutig der DUH vom 18.5.2018.