Berlin, Deutschland (Weltexpress). Es ist in der Tat so, daß was den ISLAM angeht, die meisten Politiker und darunter besonders die deutschen, Analphabeten sind. Wer sich über den Koran hinaus mit ihm ernsthaft beschäftigen will, der braucht „nur“ zu dem 1.238-seitigen Kommentar zu greifen, der alle, aber auch alle Lebensregungen der Muslime von der Zeugung bis zur Bestattung unter Berücksichtigung der vier Rechtsschulen vorschreibt (Ahmad ibn Naqib al-Misri, Reliance of the Traveller – A Classic Manual of Islamic Sacred Law, amana publications, Beltsville, Maryland USA). Insofern ist diese Ideologie die schlechthin total vergesetzlichste Glaubensgemeinschaft aller Zeiten. Kaum zu glauben, aber war: Vorgeschrieben wird auch der Toilettengang: „Einzutreten mit dem linken Fuß zuerst und hinauszugehen mit rechten zuerst… Nach Beendigung der Urination sollen die Männer den Penis mit der linken Hand von der Wurzel bis zur Spitze pressen, die Frauen ihre (Vagina) zwischen Daumen und Zeigefinger. Nicht im Stehen urinieren…“ (a.a.O., S. 76).
Was hier als Einzelfall banal vorgeschrieben wird, steigert sich jedoch bis zur Unerträglichkeit in anderen Bereichen. In der Rolle der Frau wird das einmal mehr deutlich. Im Koran Sure 4, 34 heißt es: „Die Männer stehen über den Frauen. Weil Gott sie ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und geben acht auf das, was den Außenstehenden verborgen ist, weil Gott darauf acht gibt. Und wenn ihr fürchtet, daß irgendwelche Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch daraufhin wieder gehorchen, dann unternehmt weiter nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß.“
Das „Klassische Handbuch“ kommentiert diesen Vorgang so: „Umgang mit einem rebellischen Weib“ : „Wenn ein Ehemann Anzeichen von Rebellion bei seiner Frau feststellt, entweder in Worten, so daß sie ihm kühl antwortet, wie ansonsten höflich oder er fordert sie auf ins Bett zu kommen und sie weigert sich entgegen ihrer sonstigen Haltung, dann warnt er sie mit Worten. Wenn sie dann weiterhin rebelliert, dann bleibt er ihr im Bett fern und mag sie schlagen, aber nicht in einer Weise, welche sie verletzt, d.h. er sollte ihr keine blauen Flecken versetzten, Knochen brechen, verwunden oder blutig schlagen“ (a.a.O., S. 540/41).
Diese Vorgehensweise ist den Muslimen im europäischen Kontext peinlich. Man hat immer wieder versucht diese herunterzuspielen und die „Schlagwerkzeuge“ zu humanisieren. So könnte der Mann ja ein Taschentuch nehmen oder eine Zahnbürste. Die Galionsfigur des von der deutschen Politik inbrünstig herbeigesehnten „liberalen“ Islams Prof. Bülent Ucar hat dem allerdings längst widersprochen, indem er daran festhält, daß auch Sure 4, 34 nicht einfach zu streichen sei. Der Mitbegründer der ägyptische Muslimbruderschaft und unter Präsident Nasser hingerichtete Sayyid Qut läßt sich in seinem Korankommentar ebenfalls ausführlich darüber aus. Er bedauert den Vorgang des Schlagens ausdrücklich, kommt dann aber zu dem Ergebnis, daß es Gottes Befehl sei, dem man gehorchen müsse. Denn wenn auch nur eine Anordnung Gottes von Menschen aufgehoben werden würde, dann fiele der gesamte Koran in sich zusammen, was dann den größten „GAU“ ergeben würde.
Der Koran und der amtliche – vom „Vatikan“ des sunnitischen Islams der Al-Azhar-Universität in Kairo amtlich beglaubigte – oben erwähnte Kommentar, sind nun einmal für alle Zeit verbindliches Gesetz für die sunnitischen Muslime, zu denen auch die Türken gehören. Auch falls diese die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, bleibt für sie der ganze Inhalt des Korans samt Kommentierung durch die vier Rechtsschulen verbindlich. Hier hätte der Verfassungsschutz eine unbedingt zu erledigende Aufgabe. Doch welche Maus bindet der Katze die Schelle um?