Im Berliner Olympiastadion traten also ein eingetragener Verein, im Grunde: ein Idealverein, weil er per definitionem keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt, nicht geil auf Gewinn sondern auf einen ideellen Zweck ausgerichtet ist, auf eine GmbH & Co. KGaA, also auf eine Kapitalgesellschaft. Obwohl die KGaA Merkmale einer Personengesellschaft aufweist, ist sie im Wesentlichen eine Kapitalgesellschaft und somit auf einen wirtschaftlichen Zweck orientiert. Literarisch formuliert: Poesie trifft Portemonnaie könnte man meinen und so ähnlich war das dann, auch wenn dies auf dem Rasen anders erschien.
Hinter der Poesie kann das Geld von Gazprom stecken, aber die Mitglieder des e.V. entscheiden. Sozialdemokratisch gewitzelt darf man sagen: Das Wir entscheidet. Umgekehrt kann im Portemonnaie kann Ebbe herrschen, doch der Eigentümer der Geldbörse bestimmt, wann welcher Taler wie an wen rollt. Warum auch immer. Dabei gelten die Eigentümer einer KGaA zudem als resistent gegen feindliche Übernahmen. Diese Rechtsform verhindert Machtübernahmen von Dritten, wehrt Angriffe von außen ab und dient den Wenigen: einer Familie, einem Clan und dem Ziel Kapital aufzutreiben.
Daher dampft um das Gegeneinander von Hertha BSC und Schalke 04 nicht nur Geschichte, steckt hinter dem Fußballspiel nicht nur eine lange währende Fan-Feindschaft sondern der Kampf der Kulturen, die Auseinandersetzung einer älteren Rechtsform aus dem rheinischen Kapitalismus mit angeschlossenem Bonner Beamtentum, über die verschwommen als „soziale Marktwirtschaft“ mit Möglichkeiten der „Mitbestimmung“ geraunt wurde, gegen eine Form der aktuellen kapitalistischen Gesellschaft, die statt Teilhabe zu bescheinigen sich schlicht durch Teilnahmslosigkeit auszeichnet, offenbart sich.
Mit anderen Worten und für schlichtere Gemüter: Der e.V. schlägt die GmbH & Co KGaA mit 2:0 (0:1).