Vertragslaufzeiten Die Rechte der Verbraucher gegenüber den Anbietern werden gestärkt. Verträge dürfen höchstens für 24 Monate abgeschlossen werden. Wem selbst das zu lang ist, der kann auf einen Ein-Jahres-Vertrag bestehen, denn dazu sind die Betreiber in Zukunft verpflichtet. Wechsel des Anbieters Man soll den Anbieter innerhalb eines Tages wechseln und dabei seine Nummer mitnehmen können. Bislang haben die Anbieter diese Wechsel gern hinausgezögert und auch die Mitnahme der Rufnummern erschwert. Barrierefreiheit Die Bestimmungen über den barrierefreien Zugang zu Telekommunikationsdiensten werden verschärft. Die Anbieter müssen Geräte anbieten, die es behinderten Nutzern erlauben, von Diensten und Funktionen zu profitieren. Internetsperren Bevor der Internetzugang gesperrt wird, zum Beispiel wegen Raubkopien, hat der Betroffene das Recht auf eine Anhörung in einem fairen Verfahren. So sollen willkürliche Strafen verhindert werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei der Verbreitung von Informationen über Terrorismus oder bei Kinderpornographie, können die Ermittler direkt tätig werden. Der Internetnutzer kann die Strafen später vor Gericht anfechten. Werbung Sogenannte Cookies sollen nur mit Zustimmung der Verbraucher auf deren Computern abgelegt werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass der Internetnutzer mit unerwünschten Informationen eines Anbieters bombardiert wird, weil er einmal die Website dieses Anbieters besucht hat. Preise und Tarife Die Preise werden nicht automatisch sinken, aber Anbieter sollen künftig besser über Preise und Vertragsbedingungen informieren. Außerdem soll verhindert werden, dass ein Anbieter von Internetdiensten Übertragungstechniken unterdrückt oder verteuert. Dadurch soll die von Serviceanbietern und Verbraucherschützern geforderte sogenannte Netzneutralität gesichert werden. Privatsphäre Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit: Telekommunikationsbetreiber und Internet-Anbieter müssen die Namen, E-Mail-Adressen und Kontoangaben ihrer Kunden sicher aufbewahren, damit diese nicht zufällig oder absichtlich in falsche Hände gelangen können. Europaweite Rufnummern Die Notrufnummer 112, die bereits kostenlos ist, soll europaweit einheitlich und flächendeckend erreichbar sein. Außerdem soll es eine Hotline für vermisste Kinder unter der Rufnummer 116000 geben. In fernerer Zukunft soll es auch eine einheitliche Vorwahl „3883“ für alle EU-Länder geben ebenso wie eine einheitliche Nummer, um gestohlene Handys zu melden und sofort sperren zu lassen. Zeitrahmen Das Gesetz wurde bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach haben die EU-Staaten eineinhalb Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu übersetzen, also bis spätestens Juni 2011.
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Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG vom 05.01.2010.