Belogene, Betrogene und Bekloppte haben das wohl so gewollt, oder? – Sie bekommen einkommensteuerpflichtige Renten und wahrscheinlich bald Renten, die von Renditen am Kapitalmarkt abhängig sind

(Früh-)Rentner in Italien möchte man sein. Quelle: Pixabay, Foto: Gaspard Delaruelle

Frankfurt am Main, BRD (Weltexpress). Belogene und Betrogene in der BRD bekommen Rente, die bessergestellten Beamten bekommen eine Pension. In einer Die-Anstalt-Sendung im Staats-TV-Sender „ZDF“ vom 7.5.2024 wird der Besserverdienende Christian Lindner (FDP), der von Claus von Wagner gespielt wird, im Haus zum fröhlichen Sonnenuntergang begrüßt, um seine neue „Aktienrente“ vor „Wirtschaftsgreisen“ vorzustellen.

Auf die Bemerkung „Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet“ wirft Lindner ein: „Ja, eben, warum sollten sie jetzt kurz vor Schluß damit aufhören.“ Lindner etwas später: „Ich kann nicht dauernd neue Schulden aufnehmen, um die Rente zu finanzieren.“ So sieht’s aus, denn üble Christen und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende der üblichen Einheitsparteien der BRD haben das, was einst eingezahlt wurde, längst ausgegeben.

Und das, was an Rentner, die einzahlten ausgegeben wird, muß mehr denn je versteuert werden. In der Pressemitteilung Nr. 296 vom 2.8.2024 heißt es auf der Heimatseite des Statistischen Bundesamtes im Weltnetz: „68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (260,5 Milliarden Euro).“

Zu der Ursache für den Anstieg des Besteuerungsanteils“ wird auf „die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005“ verweisen. Richtig, 2005 regierten Sozen und Olivgrüne von SPD und B90G unter Kriegskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Vizekriegskanzler Joseph Fischer (B90G).

Weiter in der besagten Pressemitteilung: „Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente. Demnach werden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancen-gesetzes vom 27. März 2024 wurde die bislang bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.“

Im Haus zum fröhlichen Sonnenuntergang fragt ein Wirtschaftsgreiser, der von Max Uthoff gespielt wird: „Warum werden Renten von höheren Renditen am Kapitalmarkt abhängig gemacht?“

Lindner antwortet: „Sehen Sie, was wäre die Alternative? Eine Rente, die abhängig ist von höheren Löhnen, so wie das jetzt der Fall ist. Ich sage ihnen: Das kann keiner wollen. Und mit keiner meine ich mich.“

Was bleibt den Belogenen, Betrogen und Bekloppten, die diesen Besserverdienenden und weitere Besserverdienende sowie Olivgrüne und Sozen wählen, wahlweise auch Christen? Immer weniger im Portemonnaie.

Anmerkung:

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