Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Nachrichtenleute in den öffentlich-rechtlichen Medien stammeln um die Wette. Ratlosigkeit, wohin man blickt. Niemand kann die Frage beantworten, wie es weitergehen soll oder könnte. Die einzige Gewissheit besteht in der Vermutung, am 18. Februar 2020 eine Sitzung des Ältestenrates im Thüringer Landtag erleben zu können. Wenn das mal so sein sollte? Dabei liegen alle Elemente zur Beantwortung dieser Frage auf der Hand oder auf dem berühmten Tisch. Voraussetzung ist allerdings, dass man sich die Dimension der politischen Verwerfungen eingesteht und Konsequenzen zieht. Ist das politische Personal dazu in der Lage? Diese Frage zu stellen bedeutet, sie auch gleich wieder zu verneinen. Die Ereignisse von Erfurt haben dieses Personal nicht „out of the blue“ getroffen. Sie sind die Ursache und jetzt von ihnen Einsicht zu verlangen, das dürfte sie hoffnungslos überfordern. Vor allem deshalb, weil im In- und Ausland jetzt jene Schlacht geschlagen wird, die man sich im Winter 1933 deshalb verkniffen hatte, weil in- und ausländische Kräfte sich etwas anderes vorgenommen und im damaligen Reichspräsidenten und der Reichswehrführung willige Vollstrecker gefunden hatten.
Um die Ausgangslage für die oben gestellten Fragen zu beleuchten, empfiehlt es sich, bei Franz Josef Strauß Anleihen vorzunehmen, die bei scheinbar ausweglosen Entwicklungen Sinn machen könnten. Der berühmte Satz lautet sinngemäß, dass bei der Unfähigkeit, Lösungen zu finden, die „Dinge erst bis auf den Grund des Schlundes faulen müssen“. Das ist eine dramatische Aufforderung an das politische Personal, Lösungen zu finden, bevor das Staatsganze betroffen sein wird. Erforderlich ist deshalb, sich eine Reihe von Fragen zu stellen, einmal für die örtliche Lage in Erfurt, andererseits allerdings für die gesamtstaatliche Ebene. Ob in Beschlüsse gekleidet oder nicht: wenn in Anbetracht der Spaltung unseres Landes und nicht nur von Thüringen, politische Unvereinbarkeitsbeschlüsse für die Zusammenarbeit mit anderen Parteien getroffen werden, wird darin nur das „Ende jeder Politik“ festgelegt. Die daraus resultierende Blockadehaltung legt ein Bundesland und bald die Bundesrepublik Deutschland lahm. Wer als Partei zugelassen ist und die Wahl in das jeweilige Parlament geschafft hat, der muss zwangsläufig in den politischen Prozess nach den Regeln der jeweiligen Geschäftsordnung einbezogen werden. Deutschland hat Erfahrung auf diesem Gebiet, wie die Wahl der „Grünen“ in den Deutschen Bundestag deutlich macht. Die damalige Lage in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war davon bestimmt, den neugewählten Abgeordneten dieser Partei nach Möglichkeit alle parlamentarischen Recht abzusprechen und auf diese Weise das Wählervotum ad absurdum zu führen.
Jetzt kann andererseits niemand gezwungen werden, mit einem anderen eine Koalition einzugehen oder Absprachen zu treffen. Die Grundlage für dieses Handeln ist allerdings durch die Wahl in das jeweilige Parlament gelegt, eine Art von Minimalerfordernis zur Zusammenarbeit. Dann sollte sich in der praktischen Politik und auch im Wirken von Mandatsträgern zeigen, wie seriös eine Zusammenarbeit vor den Augen der Wählerinnen und Wähler gestaltet werden kann. Es ist undemokratisch und mit dem Charakter von Wahlen unvereinbar, politischen Kräften im Parlament die Mitwirkung zu versagen. Wenn es unmöglich ist, eine andere Partei wegen Verstoßes gegen tragende Säulen unserer staatlichen Ordnung zu verbieten, sollte keine parlamentarische Möglichkeit quasi als Ersatzvorgehen in die Wege geleitet werden. Dann nimmt der Staat Schaden aus der Unfähigkeit politischer Kräfte, sich der Verantwortung in einer parlamentarischen Demokratie zu stellen.
Was bedeutet das für Erfurt? Unvereinbarkeitbeschlüsse gegenüber der Partei „die Linke“ oder der „AfD“ gehören sofort auf den politischen Müllhaufen entsorgt. Es muss sich in der Sache zeigen, ob gemeinsame Lösungen möglich sind oder nicht. Anders kann man niemanden in politische Verantwortung zwingen oder entzaubern. Wer sich an die goldenen Regeln des demokratischen Staates und der parlamentarischen Ordnung nicht orientiert, setzt die gesamte Ordnung aufs Spiel. Alles andere verlangt Arbeit ab, aber die Menschen als Wähler haben ein Anrecht darauf, dass diese Arbeit geleistet wird. Es ist gerade zwangsläufig, diesen Weg zu gehen. Ansonsten muss man den Weg zum Verfassungsgericht einschlagen. Aus dem NPD-Verbotsverfahren wissen wir zur Genüge, wie perfide staatliche Akteure unappetitliche Vorgehensweisen dabei gesteuert hatten und das den Richtern übel aufgestoßen war. Wer keine politische Auseinandersetzung führen kann oder will, der verlegt sich auf administratives Vorgehen gegen Mitbewerber. Franz-Josef Strauß mahnt und die Mahnung hat eine dramatische Dimension.
Sie betrifft nicht alleine Erfurt. Sie hat ihre Basis in Berlin und dabei insbesondere in dem fortdauernden Verfassungsbruch“ seitens der Bundesregierung in der Definition durch den ehemalige Bundesverteidigungsminister, Herrn Prof. Dr. Rupert Scholz. Solange dieser Zustand anhält, wird der Schaden für die staatliche Ordnung potenziert werden. Die Frau Bundeskanzlkerin hat sich in Demokratie-ferner Ausdrucksweise aus einem Staatsbesuch damit vernehmen lassen, dass die demokratisch verlaufene Wahl in Erfurt „rückgängig“ gemacht werden müsse. Wie bei den Vorgängen in Chemnitz benutzt sie eine Sprache, die jedenfalls mit der staatlichen Ordnung Deutschlands nichts gemein hat. „Zusammenrottungen“ in Chemitz, „rückgängigmachen“ in Sachen Erfurt. Die Mehrheit der Deutschen ist der Ansicht, dass die Bundeskanzlerin für die deutsche Misere die Verantwortung trägt und würde ihr gerne ihre eigenen Worte entgegenhalten, was den freiwillig aufgegebenen Schutz der deutschen Grenzen anbetrifft. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, unsere Rechtsstaatlichkeit in Übereinstimmung mit den internationalen Normen gegen eine angebliche Humanität auszuspielen, statt in der fraglichen Zeit den Forderungen ihres damaligen Verfassungs- und Innenministers zu entsprechen. Dessen Aufgabe bestand darin, bei allen Entwicklungen unseren Rechtsstaat zu schützen. Niemand sollte sich über das Gesetz stellen. Die Marginalisierung des Deutschen Bundestages und der deutschen staatlichen Verwaltung seither ist die sichtbarste Konsequenz und die halbe Milliarde Euro jährlich für – in erster Linie -angelsächsische Berater macht die Dimension deutlich.
Das deutsche Volk wird beiseite geschoben und die Lobbyorganisationen haben die Macht übernommen. Das ist das Ergebnis vom September 2015. Hier ist der Satz von „rückgängig machen-und zwar sofort“ dringend angebracht. Wenn die Veränderungen, denen unser Land ausgesetzt ist, nicht mehr auf dem nach der Verfassung vorgesehenen Weg, sondern auf Zuruf mächtiger Gruppen vorgenommen werden, ist unser Land als freiheitliche Demokratie am Ende. Dann gilt der Satz von Franz Josef Strauß, nach dem die „Dinge auf den Grund des Schlundes faulen müssen“. Das hat unser deutsches Vaterland nicht verdient.