Berlin, Deutschland (Weltexpress). Von Maulkörben, Kopfwindeln und Gesichtslappen war lange die Rede, mit denen sich Deutsche und viele anderer Völker zu Klapskallis machen lassen würden. Hohn und Spott ergoss sich also nicht nur über Deutsche. Doch wer mit Spott überschüttet wird, der kann trotzdem zu Schaden kommen.
Deswegen müssen Millionen Deutsche nun nachrüsten und von gehäckelten und gestrickten Mund-Nase-Masken auf Filtering-Face-Piece-Masken, auch FFP-Masken genannt, umstellen. Christen, Sozen und Sozialisten sowie Besserverdienende, Oliv- und Kleinbürgergrüne in den entsprechenden Altparteien wollen das so. FFP2-Masken und OP-Masken werden hier und da grundsätzlich zur Pflicht, das Hochtragen von Schals oder das Tragen von Haßmasken reicht nicht mehr, während Grundrechte von einer ermächtigten Merkel-Regierung eingeschränkt werden.
Wenn das helfe, dann wolle das Volk Fliegen fressen wie der Teufel. Hilft denn das?
Lohnschreiber wie Laura Biegel meinen das wohl. Biegel teilt unter der Überschrift „FFP-Masken schützen nicht vor dem Coronavirus? Ein Faktencheck“ in „RND“ (21.1.2021) mit, dass „die Testaerosole … in der Regel mindestens 0,045 Mikrometer bis maximal 1,2 Mikrometer groß“ seien und „das Coronavirus … einen Durchmesser von mindestens 1,0 Mikrometern“ habe, „wenn es von einer Flüssigkeitshülle ummantelt den Körper“ verlasse, „so die Forscher der Fachhochschule Münster“. „Trägt eine FFP-Maske also ein CE-Kennzeichen, hat sie die erforderliche Menge an Testaerosolen gefiltert und schützt folglich auch vor Sars-CoV-2, das einen noch größeren Durchmesser als die Prüfaerosole aufweist.“
Nun, gegenüber dem „Bayrischen Rundfunk“ teilte einer (vielleicht war es auch mehr als einer) aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und dem Zusatz Uvex, richtig, das ist ein Maskenhersteller aus Fürth, mit: „FFP2-Masken sind ursprünglich Arbeitsschutzmasken, die im Handwerk eingesetzt werden. Sie werden deshalb standardmäßig nicht darauf getestet, dass sie vor Viren wie dem Sars-Cov-2-Virus schützen. Daher übernehmen wir keine Haftung für diese Art der Nutzung.“
Es ist also nicht nur eine Frage der Haftung, wie Coronalügner behaupten, sondern eine Frage der Nutzung und Anwendung. Beigel behauptet: „Dass Hersteller in den Gebrauchsanweisungen dennoch darauf hinweisen, dass die FFP-Masken nicht vor Viren schützen, ist auf Haftungsfragen zurückzuführen.“
„Honi soit qui mal y pense“, heißt es in Altfranzösisch (freue sich, wer`s kennt).
Nun, was meinen eigentlich Damen und Herren der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) von der Sache mit der Gefährdungsbeurteilung beim Tragen von FFP-Masken zu kennen? Unter der selbst gestellten Frage „Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden? Wie lange muss ein Erholungszeitraum oder eine Pause nach dem Tragen sein?“ wird geantwortet: „Die Empfehlung der BGW zu den maximalen Tragezeiten, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von FFP2/FFP3-Masken beruht auf der DGUV Regel 112–190 ‚Benutzung von Atemschutzgeräten‘. Hiernach beträgt die maximale Tragezeit grundsätzlich längstens zwei Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.“
Gute Erholung!