Frankfurt am Main, Deutschland (Weltexpress). Die Beschneidung eines Vierjährigen, die auf Wunsch der Eltern vorgenommen worden war, wurde am 7.5.2012 vom Kölner Landgericht als Körperverletzung und als Straftat gewertet. Auf den Sturm der Entrüstung hin, vor allem von Juden und Muslimen, die darin eine tiefe Verletzung ihrer Kultur sahen, ließ der Bundestag einen Gesetzesparagraphen hinzuzufügen „Beschneidung des männlichen Kindes“ ( § 1631d BGB), der die Beschneidung ohne medizinischen Anlass erlaubte.
Leib & Seele Die Beschneidung des Jungen (und des Mädchens) – Jahrtausende altes Glaubensgut...











