„Richterliche Realitätsverweigerung“? – Präsident oder Privatier und die Frage, ob das Handeln von Richtern der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes des Bindestrich-Bundesstaates Schleswig-Holstein dumm oder böse ist

Justiz (Symbolbild). Quelle: Pixabay

Berlin, BRD (Weltexpress). Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes des Bindestrich-Bundesstaates Schleswig-Holstein entschied nun, daß der Christ und Lügner Daniel Günther (CDU) eine Äußerungen, die in einem Staatssender der BRD veröffentlicht wurde, als Privatmann gemacht habe.

Daß Günther erstens als Ministerpräsident des Bindestrich-Bundesstaates Schleswig-Holstein eingeladen war und zweitens höchstselbst in der Sendung erklärte, daß er dort als Ministerpräsident sei, scheinen die Richter entweder nicht oder falsch verstanden zu haben, Dann darf man Dummheit vermuten. Oder wollten die Richter nicht sehen und hören wie die drei Affen, aber aus Bosheit sagen, daß Günther „an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt“ gewesen sei und also nicht als Ministerpräsident?

Ist das Handeln der Richtern des Verwaltungsgerichtes des Bindestrich-Bundesstaates Schleswig-Holstein in dieser Sache Dummheit oder Bosheit? Daß sich Vivien Albers als Sprecherin der von einem Christen und Lügner geführten Regierung mit Sitz in Kiel über dumme beziehungsweise böse Richter freute, das soll im WELTEXPRESS nicht verschwiegen werden und auch nicht diese Äußerung dieser Regierungssprecherin: „Damit folgt das Gericht unserer Argumentation.“

Hat also der Christ und Lügner Daniel Günther als Person seine Position geändert? Wann ist der Christ und Lügner wer oder was?

Daniel Günther war als Privatier bei Lanz

Die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung. Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung… pic.twitter.com/AeVmF7tP7A

— Steinhoefel (@Steinhoefel) February 5, 2026

Joachim Steinhöfel, der als Anwalt das „Medien Start-Up“ mit dem Titel „NIUS“ vertrag, das nach eigenen Angaben „der Mehrheit in Deutschland eine Stimme“ gebe, nannte „die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts … ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung“. Auf X (6.2.2026) teilte Steinhöfel ferner mit: „Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden. Günther sei privat bei Lanz gewesen, daher hafte das Land nicht. Die Kammer vertritt die dogmatisch irrige These, ein Regierungschef könne seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen. Dass die explizite Selbsteinordnung Günthers („Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“) bereits nach wenigen Minuten ihre prägende Wirkung verlieren soll, widerspricht der Lebenserfahrung.“

Entscheiden Sie, wenn Sie wollen, können und dürfen, ob die Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes des Bindestrich-Bundesstaates Schleswig-Holstein dumm oder böse sind. Ich habe mich entschieden.

Anmerkung:

Siehe die Beiträge

im WELTEXPRESS.

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