Berlin, BRD (Weltexpress). Unter der Überschrift „Generalstaatsanwaltschaft lässt ‚Kriegswaffen‘-Vorwürfe gegen Paul Brandenburg fallen“ teilt dieser in einer Pressemitteilung vom 14.12.2024 mit, daß nach über zweieinhalb Jahren „das Ermittlungsverfahren gegen Regierungskritiker Paul Brandenburg wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz‘ wurde eingestellt. Brandenburg wurde aufgrund eines „anonymen Hinweises“ vorgeworfen, ‚illegale Schießtrainings‘ durchgeführt und unerlaubt ‚Kriegswaffen‘ besessen zu haben. Medien hatten die Falschbeschuldigungen gegen ihn immer wieder weiterverbreitet. Nach über zweieinhalb Jahren lässt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit Schreiben vom 4.12.2024 nun alle entsprechenden Anschuldigungen mangels Beweisen fallen (Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung).“
Zu den Medien, welche „die Falschbeschuldigungen“ gegen Brandenburg „immer wieder weiterverbreitet“ hätten, gehört WELTEXPRESS mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Dafür bringen wir den Hinweis, daß „alle entsprechenden Anschuldigungen mangels Beweisen … (Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung)“ fallengelassen wurden und zwar von einem Anwalt dieses Staates des Kapitals mit dem Kürzel BRD, der seit Bestehen ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot ist und lange schon ein Vielvölkerstaat, der nicht erst seit Jahren umgevolkt wird, sondern seit Jahrzehnten, zudem ein Kriegsstaat und ein Apartheidstaat, oder mehreren Staatsanwälten, die Befehlen zu befolgen haben und also weisungsgebunden sind. Richtig, sie sind weder dem Projekt der Moderne, das ist: die Aufklärung, noch der Suche nach Wahrheit und der Formulierung in Klarheit verpflichtet.
Wenigstens ein Generalstaatsanwalt scheint hervorzustechen. Zitat aus der besagten Pressemitteilung: „Aus den Akten geht hervor, dass Generalstaatsanwältin Margarete Koppers persönlich für die jahrelange Verfolgung des Regierungskritikers verantwortlich ist (1). Die Aufzeichnungen der Behörde wecken den Verdacht, dass Koppers bei ihrem Vorgehen möglicherweise immer wieder selbst Straftaten beging, anwies (2) oder diese zumindest deckte; unter anderem den Racheakt eines Ex-Mitarbeiters an Brandenburg, mit dessen Falschbeschuldigung sie ihr eigenes Handeln zu rechtfertigen sucht. Die Kriminalpolizei Berlin (LKA) hielt gegenüber der Staatsanwaltschaft bereits im August 2023 schriftlich fest, dass von der Unschuld Paul Brandenburgs und einer Falschbeschuldigung ausgegangen werden müsse. Das LKA meinte auch, dass die Identität und das Motiv des Verantwortlichen für diese Beschuldigung nahe lägen“ und „ein Ex-Mitarbeiter Brandenburgs … diesen vermutlich aus Rache“ belastet habe.
Zur Chronistenpflicht gehört darauf hinzuweisen, daß Paul Brandenburg Roß und Reiter nennt, also nicht nur den Namen des Generalstaatsanwaltes, sondern auch den eines „Ex-Mitarbeiters“, aber lesen Sie selbst und hören Sie selbst das und noch viel mehr im Kanal Paul Brandenburg auf Telegram.
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