Persilschein für die „Willkür der jeweiligen Regierungsmehrheit“ – Richter in Karlsruhe schwächen Rechte der parlamentarischen Opposition

Karlsruhe, Sitz der Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Quelle: Pixabay, Foto: Udo Pohlmann, BU: Stefan Pribnow

Berlin, BRD (Weltexpress). Nachrichtenagenturen meldeten am Mittwochvormittag, daß Karlsruhe AfD-Klagen abgewiesen hätte. Nun, Karlsruhe handelte nicht. Richter an einem Gericht mit Sitz in Karlsruhe, genauer: Richter des zweiten Senat des Verfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland (BRD) taten das. Sie wiesen die Klagen, die sogenannte Organklagen mit dem Aktenzeichen 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21 waren, einstimmig ab.

Von einer Gleichbehandlung bei der Besetzung der Ausschussvorsitzen kann keine Rede sein. Die Rechte der parlamentarischen Opposition wurde nicht gestärkt, sie wurde geschwächt. Die Geschäftsordnung dient den Mitgliedern der Kartellparteien in diesem Staat des Kapitals, der von Kennern und Kritikern als Vasallenstaat, Vielvölkerstaat, Kriegsstaat und Apartheidstaat bezeichnet wird.

Doris König sagte als Gerichtsvizepräsidentin, daß die Funktion eines Ausschussvorsitzenden organisatorischer Art sei und nicht das Recht auf politische Teilhabe und Mitwirkung am Willensbildungsprozess berühre.

Damit ignoriert sie die Tatsache, daß die Ausschüsse die Arbeitskammern der direkt und vor allem nicht gewählten Abgeordneten sind, auch wenn diese die regierenden Personen spiegeln. Anders formuliert: Deren Willkür ist Tür und Tor geöffnet und somit sind Ausschüsse Alibi-Veranstaltungen.

Neben den ständigen Ausschüssen, die einem Minister scheinbar gegenüberstehen, gibt es zusätzliche Ausschüsse, so daß die Zahl der Ausschüsse stark schwanken kann. Das gilt auch für die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ausschüsse.

Nach dem Gewohnheitsrecht beziehungsweise dem bisher üblichen Zugriffsrecht hätte der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, der im Berliner Reichstag und umzu veranstaltet wird, drei Vorsitze in Ausschüssen erhalten. Bei Wahlen erhielten die Mitglieder der AfD jedoch nicht die nötigen Stimmen. Die Mitglieder der Kartellparteien verweigern Mitgliedern der AfD nicht nur diese Posten. Seit Jahren verweigern Mitglieder der Kartellparteien einem Mitglied der AfD-Fraktion den Posten eines Vizepräsidenten des Parlamentes.

Schlimmer noch, Mitglieder der Kartellparteien wählten Stephan Brandner (AfD) als Vorsitzender des Rechtsausschusses im November 2019 ab. König behauptete, daß die Abwahl von Brandner „nicht willkürlich erfolgt“ sei, sondern daß es eine Reihe von Vorfällen gegeben habe, die in der Öffentlichkeit für erhebliche Irritationen gesorgt hätten. Zitat: „Die Mehrheit der Ausschussmitglieder hatte erkennbar das Vertrauen in den Ausschussvorsitzenden verloren.“ Daß es im Berliner Reichstag und umzu nicht um Vertrauen geht, sondern ums Überwachen und Strafen, um Macht und Herrschaft, das wissen Kenner und Kritiker sowie die Bösen. Die Dummen glauben vermutlich auch das, was Doris König von sich gibt.

Zur Entscheidung von Richtern des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung der Ausschussvorsitze im Deutschen Bundestag wird der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, in einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wie folgt zitiert: „Ein schwarzer Tag für den Parlamentarismus in Deutschland. Mit dieser Entscheidung wird die Position von Ausschussvorsitzenden massiv geschwächt und letztendlich deren Handeln der Willkür der jeweiligen Regierungsmehrheit unterworfen. Ab sofort muss jeder Ausschussvorsitzende damit rechnen, jederzeit abgewählt zu werden. Im Übrigen ist es schade, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bruch jahrzehntelanger parlamentarischer Traditionen und des Geschäftsordnungsrechts heute einen Persilschein erteilt hat. Außerdem gilt: Mehrheiten können sich in Demokratien ändern und die jetzigen Mehrheiten werden sich an diesem Urteil messen lassen müssen, wenn sie einmal in der Minderheit sind.“

Weder im Gesundheits-, im Innen- noch dem Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung wird ein Mitglied der AfD Vorsitzender sein. Die Kartellparteien behalten auch in diesen Ausschüssen, die bisher von Stellvertretern geführt werden, die Kontrolle.

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