Berlin, Deutschland (Weltexpress). Um in den Vereinigten Staaten von Amerika (VSA) einen Wirkstoff zulassen zu können, müssen Pharma-Firmen und -Konzerne wie Astra-Zeneca diesen nicht nur anmelden, sondern auch zulassen. Dafür müssen Studien vorgelegt werden. Das gilt auch bei Notfallzulassungsanträgen. Dazu teilt Astra-Zeneca per Pressemitteilung vom 22.1.2021, die mit „AZD1222 US Phase III trial met primary…