Glosse: Blabla „von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung“

Frankfurt am Main, BRD (Weltexpress). Darf „von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung … ausgegangen“ werden, „wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird“? Sind diejenigen, die davon ausgehen, Spaßvögel? Und was ist von der Pressemitteilung Nr. 300 vom 15.8.2025 beim Statistischen Bundesamt mit der Überschrift „9,4 % mehr…

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