Olivgrüner Wahlbetrug? – Blaue legen „Einspruch … gegen undemokratische Kandidatenliste der Grünen für die Bundestagswahl“ ein

"Grüner Mist 2021". Auszug aus Screenshot, Quelle: Facebook, 11.8.2021, 20.50 Uhr MEZ

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Über die vergangenen Wahlen beklagten sich viel Deutsche und zwar nicht nur über den Ausgang, sondern vor allem über die Rechtmäßigkeit. Am allerschlimmsten, so heißt es nicht nur im Stadtstaat Berlin oder im Bundesstaat Brandenburg, seien die Wahlen in Kalkutta gewesen. So und nicht anders wird Berlin von Kennern und Kritikern schon lange bezeichnet.

Noch nie war die Wut über Wahlen seit dem Beitritt der DDR zur BRD so groß wie heute. Vom Wahlchaos und Wahldesaster war immer wieder die Rede. Angerichtet worden ist dieser von Sozen und Olivgrünen, also von Mitgliedern der Parteien SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, von denen einige Mitglieder in dem Stadtstaat Berlin regieren. Mittlerweile ist Berlin zur Apartheidstadt verkommen, in der Sozen und Olivgrüne die häßliche Fratze des Totalitarismus zeigen. Doch nicht nur in dieser Migranten-Metropole herrscht Totalitarismus, sondern im ganzen Apartheidstaat BRD.

In diesem machen Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) per Pressemitteilung der AfD-Bundesgeschäftsstelle vom 26.11.2021 darauf aufmerksam, daß Mitglieder der Partei „Einspruch … gegen undemokratische Kandidatenliste der Grünen für die Bundestagswahl“ eingelegt hätten. Zitat: „Der Bundesverband der Alternative für Deutschland hat am 26. November 2021 den für solche Fälle vorgesehenen Einspruch eingelegt, weil bei der Bundestagswahl vom 26. September 2021 Kandidatenlisten zugelassen waren, die dem Bundeswahlgesetz und dem Verfassungsrecht widersprechen. Die Landeslisten von Bündnis 90/Die Grünen sind nicht demokratisch zustande gekommen, denn das sogenannte Frauenstatut der Grünen schreibt vor, dass auf den ersten Listenplatz und ab dann auf jeden zweiten Platz nur eine Frau gewählt werden darf. Das ist mit dem Gleichheitsprinzip unvereinbar. Die Satzung der Grünen schreibt dem Wähler vor, wen er zu wählen hat. Eine derart handverlesene Kandidatenliste hätte niemals zur Wahl zugelassen werden dürfen. Bekanntlich muss der Wähler, wenn er über die Zusammensetzung des Bundestages mitbestimmen will, einer der zugelassenen Kandidatenlisten seine Zweitstimme geben. Deshalb ist es entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Wahl, dass nur demokratisch zustande gekommene Listen zugelassen werden. Betroffen sind 102 über die Liste der Grünen in den Bundestag eingezogene Abgeordnete. Ohne sie verliert die soeben gebildete Koalition ihre Mehrheit.“

Der Einspruch von Blauen wird nicht die Koalition für den Stadtstaat Berlin betreffen, sondern höchstens die künftige Koalition aus Sozen, Olivgrünen und Besserverdienen der Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unter Olaf Scholz (SPD) als Kanzler, der noch Vizekanzler unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ist. Gut möglich, daß die neue Bundesregierung spätestens am 8. Dezember 2021 gewählt und vereidigt wird und umgehend die Amtsgeschäfte von Merkel an Scholz übergeben werden.

Der Einspruch von Blauen wird darauf keine Auswirkungen haben.

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