Widersprüche gegen Street View

Dazu sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: „Es ist wichtig, dass Technologieanbieter die Bedenken der Bürger vor der Einführung neuer Dienste umfassend berücksichtigen. Die Praxis zeigt, dass die meisten Deutschen trotz der verbreiteten Panikmache besonnen reagieren und sehr wohl zwischen öffentlichen und privaten Bildern unterscheiden können. Sie wissen, dass eine ohnehin öffentliche Hausfassade in puncto Privatsphäre anders zu bewerten ist als Fotos aus ihrem Privatleben. Wir würden uns wünschen, dass auch der eine oder andere politische Entscheidungsträger die Einführung solcher Dienste künftig mit mehr Augenmaß begleitet und darauf verzichtet, die Bevölkerung zu verunsichern.“

Rohleder forderte, gesetzliche Regelungen nur dort einzuführen, wo tatsächlicher Bedarf besteht. „Bei Street View wird die Privatsphäre bereits jetzt über das gesetzlich Erforderliche hinaus geschützt.“ Derzeit koordiniert BITKOM die Arbeit an einem Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste wie Street View und ähnliche. Er soll am 7. Dezember 2010 vorgestellt werden.

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Pressemitteilung des BITKOM – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. – vom 21.10.2010.

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