Springer expandiert vorerst nicht in der Türkei

Dogan Holding

Der Streit zwischen dem Unternehmer Aydin Dogan und dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan belastet zunehmend das Investitionsklima in der Türkei. Springer hatte die Einstiegspläne bei der Medienholding Dogan Yayin, die ein Volumen von 160 Mio. Euro haben, in der vergangenen Woche bekannt gegeben. Damit sollte der Versuch gestartet werden, im Vorfeld der Schlichtungsgespräche politischen Druck aufzubauen. Angesichts der großen türkischen Gemeinde in Deutschland hat der Herausgeber der auflagenstarken „Bild“-Zeitung für die Türkei entsprechendes Gewicht. Zudem kooperiert Springer bereits mit der größten Zeitung Dogans, der „Hürriyet“.

Die Deutschen kauften bereits 2007 für 375 Mio. Euro 25 Prozent der Fernsehaktivitäten der Dogan Yayin auf. Doch nun versucht der deutsche Zeitungskonzern angesichts der wachsenden Risiken, seine bereits bestehende Beteiligung an Dogan zu schützen. So sicherten die Deutschen sich bereits in der vergangenen Woche zusätzliche Garantien und weiteten die bestehenden Wertsicherungsklauseln deutlich aus.

Nach 16-stündigen Beratungen ginen die Verhandlungen in der Nacht vom 24./25. November zwischen der Dogan Yayin und dem türkischen Finanzministerium ohne eine Einigung zu erreichen, aus. Damit bleiben die Strafforderungen der Regierung gegenüber Dogan bestehen, die sich auf rund 2.2 Mrd. Euro belaufen. Sie bedrohen den Konzern in ihrer Existenz, deenn das Strafmaß übersteigt den gesamten Marktwert von Dogan Yayin und der Dogan Holding. Dogan sucht nun weltweit nach anderen Partnern.

Die Behörden werfen dem Medienkonzern Steuervergehen vor. Unternehmer Dogan hingegen sieht in den Strafen eine Reaktion auf die Berichte seiner Medien über einen Spendenskandal im Umfeld der regierenden AK-Partei. Der Konzern kündigte weitere Anstrengungen für eine juristische Einigung an.

Die drakonischen Strafen schlagen international Wellen. So hat der Verband türkischer Industrieller und Unternehmer (TÜSIAD) etwa unlängst gewarnt: „Solche Steuerstrafen erwecken leider den Verdacht auf die Politisierung und Ungerechtigkeit des Steuersystems“. Die EU-Kommission wirft der vor, sie gefährde mit ihrem Vorgehen die Pressefreiheit.

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