Informieren, wenn sich Nachwuchs ankündigt

Kinder sind ein großes Glück – kosten aber eine Menge Geld. Gut, dass der Staat werdende Eltern finanziell unterstützt. Bereits während der Schwangerschaft sollten sie sich informieren. © Postbank

Bonn, Deutschland (Weltexpress). Kinder kommen seit einigen Jahren immer weniger in Deutschland an, die Geburtenrate ist dramatisch gesunken. Und dennoch: Kinder sind ein großes Glück – kosten aber eine Menge Geld. Das weiß man ja vorher, dennoch ist für viele mit der Geburt eines Kindes so manch neues finanzielles Problem zu lösen. Meist sind es die Frauen, die dann zuhause bleiben, ihren Beruf an den Nagel hängen, wie das früher meist üblich war.

Dennoch ist die Zahl der Väter, die ihr Kind für einige Monate ganztägig betreuen wollen, stark gestiegen. Väter sind immer beliebter geworden, und ihrem Ansehen hat es nicht geschadet. Und: Gut, dass der Staat werdende Eltern finanziell unterstützt. Bereits während der Schwangerschaft sollten sich die werdenden Eltern darüber informieren. Denn das Verständnis in der Gesellschaft zu Vater und Mutter hat sich gewandelt.

Denn Elterngeld erleichtert Müttern und Vätern den Start in das Leben mit dem Nachwuchs und schafft die finanzielle Basis, eine berufliche Auszeit nehmen zu können. Auch wenn es erst mit der Geburt des Kindes beantragt werden kann, sollten sich Eltern schon vorher einigen, wie sie die Elternzeit, die für maximal 14 Monate gewährt wird, unter sich aufteilen. Ein Elternteil kann zwischen mindestens zwei und höchstens zwölf Monaten für sich in Anspruch nehmen. “Die zwei Extramonate Elterngeld gibt es obendrauf, wenn sich auch der zweite Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und der Familie so zwei weitere Monate Einkommen entgehen“, erläutert Dr. Christina Freytag von der Postbank. Immer häufiger nutzen beide Elternteile die Auszeit vom Job. Das Statistische Bundesamt teilte 2013 mit, dass der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, mit 27,3 Prozent einen neuen Höchststand erreicht hat. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Einkommen im Jahr vor der Geburt und beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro.

Die werdende Mutter hat zusätzlich Anspruch auf Mutterschutzgeld. Ist sie als Angestellte beschäftigt, soll sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Als finanziellen Ausgleich erhält sie von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder alternativ vom Bundesversicherungsamt ein Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Kalendertag ausgezahlt. War der durchschnittliche Nettolohn der werdenden Mutter höher als das Mutterschaftsgeld, dann gleicht der Arbeitgeber die Differenz zum vorherigen durchschnittlichen Nettolohn durch einen Zuschuss aus.

Es ist also heutzutage aus finanziellen Gründen einfacher Eltern zu werden. Und für Vater, Mutter und das Kind ist es gut, wenn sie alle in den ersten Monaten nach der Geburt zusammenbleiben können und finanzielle Probleme nicht im Wege stehen.

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