Helmut Schmidt und die weltumspannende Moral

Der "InterAction Council" ist ein Zusammenschluss hochrangiger Politiker aus aller Welt, der 1983 gegründet wurde, den man vielleicht auch "Think Tank für eine bessere Welt" nennen könnte. Dieser "Think Tank" legte damals, also 1997, einen Entwurf  mit 19 Artikeln vor, in dem vorgeschlagen wurde, wie Menschen sich verpflichten sollten, Leben zu achten und gewaltfrei zu handeln, wie sie unter allen Umständen Gutes fördern und Böses meiden könnten. Vor allem aber geht es in dem Entwurf um faires Wirtschaften, Schutz der Umwelt und Gerechtigkeit im Allgemeinen.

Der "InterAction Council" hat sich zum Ziel gesetzt, eine weltumspannende Moral und eine globale Kultur der Verantwortlichkeit zu erreichen. Die Menschen sollten also nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben und vor allem sollen "alle Menschen menschlich behandelt" werden.

Artikel 1: Jede Person, gleich welchen Geschlechts, welcher ethnischen Herkunft, welchen sozialen Status, welcher politischer Überzeugung, welcher Sprache, welchen Alters, welcher Nationalität oder Religion, hat die Pflicht, alle Menschen menschlich zu behandeln.

Artikel 2: Keine Person soll unmenschliches Verhalten, welcher Art auch immer, unterstützen, vielmehr haben alle Menschen die Pflicht, sich für die Würde und die Selbstachtung aller anderen Menschen einzustzen.

Artikel 3: Keine Person, keine Gruppe oder Organisation, kein Staat, keine Armee oder Polizei steht jenseits von Gut und Böse; sie alle unterstehen moralischen Maßstäben. Jeder Mensch hat die Pflicht, unter alle Umständen Gutes zu fördern und Böses zu meiden.

Artikel 4: Alle Menschen, begabt mit Vernunft und Gewissen, müssen im Geist der Solidarität Verantwortung übernehmen gegenüber jeden und allen, Familien und Gemeinschaften, Rassen, Nationen und Religionen: Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andern zu.

Artikel 5: Jede Person hat die Pflicht, Leben zu achten. Niemand hat das Recht, eine andere menschliche Person zu verletzen, zu foltern oder zu töten. Dies schließt das Recht auf gerechtfertigte Selbstverteidiung von Individuen und Gemeinschaften nicht aus.

Artikel 6: Streitigkeiten zwischen Staaten, Gruppen oder Individuen sollen ohne Gewalt ausgetragen werden. Keine Regierung darf Akte des Völkermords oder des Terrorismus tolerieren oder sich daran beteiligen, noch darf sie Frauen, Kinder oder irgendwelche anderen zivilen Personen als Mittel zur Kriegsführung missbrauchen. Jeder Bürger und öffentliche Verantwortungsträger hat die Pflicht, auf friedliche, gewaltfreie Weise zu handeln.

Artikel 7: Jede Person ist unendlich kostbar und muss unbedingt geschützt werden. Schutz verlangen auch die Tiere und die natrliche Umwelt. Alle Menschen haben die Pflicht, Luft, Wasser und Boden um der gegenwärtigen Bewohner und der zukünftigen Generationen willen zu schützen.

Artikel 8: Jede Person hat die Pflicht, sich integer, ehrlich und fair zu verhalten. Keine Person oder Gruppe soll irgendeine andere Person oder Gruppe ihres Besitzes berauben oder ihn willkürlich wegnehmen.

Artikel 9: Alle Menschen, denen die notwendigen Mittel gegeben sind, haben die Pflicht, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um Armut, Unterernährung, Unwissenheit und Ungleichheit zu überwinden. Sie sollen überall auf der Welt eine nachhaltige Entwicklung fördern, um für alle Menschen Würde, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

Artikel 10: Alle Menschen haben die Pflicht, ihre Fähigkeiten durch Fleiß und Anstrengung zu entwickeln, sie sollen gleichen Zugang zu Ausbildung und sinnvoller Arbeit haben. Jeder soll den Bedürftigen, Benachteiligten, Behinderten und den Opfern von Diskriminierung Unterstützung zukommen lassen.

Artikel 11: Alles Eigentum und aller Reichtum müssen in Übereinstimmung mit der Gerechtigkeit und zum Fortschritt der Menscheit verantwortungsvoll verwendet werden. Wirtschaftliche und politische Macht darf nicht als Mittel zur Herrschaft eingesetzt werden, sondern im Dienst wirtschaftlicher Gerechtigkeit und sozialer Ordnung.

Artikel 12: Jeder Mensch hat die Pflicht, wahrhaftig zu reden und zu handeln. Niemand, wie hoch oder mächtig auch immer, darf lügen. Das Recht auf Privatsphäre und auf persönliche oder berufliche Vertraulichkeit muss respektiert werden. Niemand ist verpflichtet, die volle Wahrheit jedem zu jeder Zeit zu sagen.

Artikel 13: Keine Politiker, Beamten, Wirtschaftsführer, Wissenschaftler, Schriftsteller oder Künstler sind von allgemeinen ethischen Maßstäben entbunden, noch sind es Ärzte, Juristen und andere Berufe, die Klienten gegenüber besondere Pflichten haben. Berufsspezifische oder andersartige Ethikkodizes sollen den Vorrang allgemeiner Maßstäbe wie etwa Wahrhaftigkeit und Fairness widerpiegeln.

Artikel 14: Die Freiheit der Medien, die Öffentlichkeit zu informieren und gesellschaftliche Einrichtungen wie Regierungsmaßnahmen zu kritisieren – was für eine gerechte Gesellschaft wesentlich ist -, muss mit Verantwortung und Umsicht gebraucht werden. Die Freiheit der Medien bringt eine besondere Verantwortung für genaue und wahrheitsgemäße Berichterstattung mit sich. Sensationsberichte, welche die Person oder die Würde erniedrigen, müssen stets vermieden werden.

Artikel 15: Während Religionsfreiheit garantiert sein muss, haben die Repräsentanten der Religionen eine besondere Pflicht, Äußerungen von Vorurteilen und diskriminierende Handlungen gegenüber Andersgläubigen zu vermeiden. Sie sollen Hass, Fanatismus oder Glaubenskriege weder anstiften noch legitimieren, vielmehr sollen sie Toleranz und gegenseitige Achtung unter allen Menschen fördern.

Artikel 16: Alle Männer und alle Frauen haben die Pflicht, einander Achtung und Verständnis in ihrer Partnerschaft zu zeigen. Niemand soll eine andere Person sexueller Ausbeutung oder Abhängigkeit unterwerfen. Vielmehr sollen Geschlechtspartner die Verantwortung für die Sorge um das Wohlergehen des anderen wahrnehmen.

Artikel 17: Die Ehe erfordert – bei allen kulturellen und religiösen Verschiedenheiten – Liebe, Treue und Vergebung udn sie soll zum Ziel haben, Sicherheit und gegenseitige Unterstützung zu garantieren.

Artikel 18: Vernünftige Familienplanung ist die Verantwortung eines jeden Paares. Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern soll gegenseitige Liebe, Achtung, Wertschätzung und Sorge widerspiegeln. Weder Eltern noch andere Erwachsene sollen Kinder ausbeuten, missbrauchen oder misshandeln.

Artikel 19: Keine Bestimmung dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für den Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 angeführten Pflichten, Rechte und Freiheiten abzielen.

(Quelle: Die Zeit 1997)

Dieses Ziel, so selbstverständlich und banal eigentlich, ist so wichtig und unabdingbar für eine Welt des Friedens und der Menschlichkeit, dass Helmut Schmidt, Ehrenvorsitzender des Rates dieses mit seinen Mitstreitern Richard von Weiszäcker, Nelson Mandela, Gro Brundtland, Valery Giscard d`Estaing, Jimmiy Carter, Franz Vranitzky und Malcom Frazer noch einmal auf die Tagesordnung bringt, um es durchzusetzen.

Schmidt erklärt den neuen Vorstoß, diese Idee in die Vollversammlung der Vereinten Nationen zu bringen, damit, dass die Welt sich sehr verändert habe und das Scheitern von 1997 auf Missverständniss der Menschenrechtler zurück zu führen sei. "Sie fürchteten, dass unsere Erlärung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterminieren würde". Beabsichtigt aber sei eine Stärkung der Menschenrechte, schreibt Schmidt.

Wie im "Der Westen" zu lesen war, sei auch die Vereinigung deutscher Wissenschaftler (VDW) ein langjähriger Verfechter dieser Idee, die in "Anbetracht von immer mehr zunehmenden Weltproblemen wie die Bedrohungen durch Klimaveränderungen, Probleme im Weltfinanzsystem, Hunger, Armut Auseinanderklaffen von Arm und Reich, Wasser-, Energie und Ressourchenknappheit, Kriege, Terrorismus" auf eine bessere Abstimmung der Politiken der einzelnen Staaten in Form von Weltverträgen" erfolgreich sein könnte.

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