Exterritorialer Status für Willkür der Katholischen Kirche in Deutschland

Ein Beispiel dafür ist das Baurecht, das wegen der umfassenden Möglichkeiten der katholischen Kirche, ihre Vermögensmasse zum Handel mit Immobilien – auch unter Verwendung ihrer Töchter Caritas & Co, Schulen, Krankenhäuser usw. – und deren Verwendung zu mißbrauchen. Mißbrauchen deshalb, weil die für normale Bürger geltenden Regeln des Baurechts von der Kirche – auch unter Einsatz der Behauptuing "Gemeinnützigkeit" – außer Kraft gesetzt werden können.

Ein typisches Beispiel hierfür ist die Umwandlung des Charakters ganzer naturnaher Ein- und Zweifamilienhaus-Flächen in durch kasernenartige, auf die Aufnahme möglichst vieler Schüler ausgelegte mehrstöckige Gebäude in baurechtlich nicht genehmigungsfähige Privatschul-Ghettos: geschehen in Reinickendorf im Ortsteil Waidmannslust mit Bereichen des Tegeler Fließtals, in dem die katholische Salvatorschule erneut in unverantwortlicher Weise vergrößert wird, obwohl GFZ- und GRZ-Zahlen dadurch immehr als 70 % überschritten werden. Rein wirtschaftliche Interessen der Einnahme von Schulgeld durch die zahlenden Schülereltern und den subventionierenden Staat stehen hinter dieser unerhörten, trotz Bürgerprotesten vom bezirklichen Bauamt abgesegneten, im Normnalfall widerrechtlichen Baumaßnahme. Wie kann eine Baubehörde zulassen, daß ein einfamilienhäuschen abgerissen wird und statt dessen in das Fließ hinein – bis fünf Meter an die Uferzone heran – ein dreigeschossiges, flachdach-"geschmücktes" langgestrecktes Gebäude diesen Erholungsraum verschandelt, in dem Spaziergänger am Wochenende in einzigartiger Landschaftsschutz-Umgebung sich erholen wollen – und das auch in Scharen tun. Statt dessen "regiert" die katholisch-kirchliche Willkür, im Einklang mit auf angebliche Gemeinnützigkeit gestützte Baugenehmiugung.

Dieser Mißbrauch des Schutzes und der Förderung der Kirchen paßt in das Bild, das die katholische Kirche heute in oft unbegreiflicher Weise abgibt.Die Verantwortung der Kirchenoberen, auch wegen der Langzeitwirkung derartig desaströser, empörender Verhaltensweisen und ihrer Negativwirkung auf das Ansehen der katholischen Kirche ist groß. Die gewählten Volksvertreter, vom Bundestagsmandatsträger bis vom Bezirksverordneten, sollten daran arbeiten, die Grundlagen und damit Möglichkeiten der katholischen Kirche zum Mißbrauch ihrer Schutz- und Vorteilsrechte zu beseitigen. Anachronistische Regeln sind obsolet, wenn sie gegen die Allgemeinheit gerichtet sind und nur die Interessen weniger Privilegierter unterstützen. Auch wenn diese Privilegien in alten Traditionen verankert sind.

Mißbrauch abschaffen, die Kirche modernisieren, Transparenz schaffen, mit den Menschen und für die Menschen da sei: das sind grundrechtsmäßige Vorstellungen, denen sich die katholische Kirche stellen muß.

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