Das Gezerre um die Aufteilung Bonn-Berlin nimmt kein Ende – „Sitz Bonn ist deutlich preiswerter als Komplettumzug nach Berlin“

Das Bonn-Berlin-Gesetz wurde am 20. Juni 1991 im Bonner Bundestag beschlossen.

Damit bezieht er sich auf die von Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum gemachte Äußerung in der „Berliner Zeitung“. Der hatte darin wiederum einen Komplettumzug von Bonn nach Berlin gefordert. Nimptsch erklärte, dies sei kein Beitrag zur Spardebatte, sondern zur Geldverschwendung, die der Staat sich nicht erlauben dürfe. Mit diesen Worten widersprach Bonns Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch dem „Hauptstadt-Finanzminister“. Die Behauptung, die vom Deutschen Bundestag beschlossene faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn sei teurer als die Konzentration in Berlin bleibe falsch, auch wenn sie in Kenntnis der Fakten von interessierter Seite immer wieder wiederholt werde. Schließlich gibt es den Bonn-Berlin-Vertrag.

Und Nimptsch weiter: Alleine die Zinsen für die Finanzierung eines Totalumzuges überstiegen die ständig abnehmenden Kosten für Bonn um ein Vielfaches. Der Bericht des Bundesrechnungshofes mit Sitz in Bonn sei bis heute von niemand widerlegt worden, ganz gleich, welche falschen Zahlen auch immer in der Diskussion genannt worden seien. Wer den Umzug als Sparmaßnahme bezeichne, streue den Menschen Sand in die Augen. Jürgen Nimptsch vermutet, dass hier – wie bei ähnlichen Versuchen in der Vergangenheit – unter dem Deckmantel des treusorgenden Sparkommissars erneut eine politische Debatte für den Umzug inszeniert werden soll. Der Bonner Oberbürgermeister weiter wörtlich: „Berlin hat 1991 an die politische Glaubwürdigkeit des Parlaments appelliert, den Umzug nach Berlin nach Herstellung der Deutschen Einheit wie wiederholt vom Bundestag versprochen nun auch zu beschließen. Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit sind keine Einbahnstraße und sollten vor allem von denen gelebt werden, die sie auch für sich reklamieren“, forderte der Bonner Oberbürgermeister. Die Umzugsentscheidung des Parlaments von 1991 enthalte kein Verfallsdatum für Bonn, machte er in aller Klarheit deutlich.

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