Anachronismus bei „Guttenplag“ – vom „Dipl.-Ing./Magister/Dr.“ zum „Bachelor/Master/Ph.D.“

Diese Basis der Dissertation ist abgestimmt mit der die Doktorarbeit betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor (Doktor-Vater/-Mutter). Die Thesen samt Analyse/n plus Beweisführung sind Kernstück der Arbeit und werden im Rahmen der mehrjährigen Betreuung gründlich – vor allem zwischen Betreuer/in und Kandidat/in – diskutiert. Themenstellung und Betreuung beruhen dabei häufig zu einem wesentlichen Prozentsatz auf förderfähigen Zielstellungen, die vom BMBF programmatisch vorgegeben sind, Da die Fördermittelvergabe auch an eine Berichterstattung über erreichte Forschungsergebnisse gebunden ist, sind die an der Forschung beteiligten Wissenschaftler/innen bzw. ihre Institutionen an qualitativ optimalen Darstellungen/Veröffentlichungen interessiert; auch um ggf. Fortsetzungs-Förderungen beantragen zu können. Zu der geforderten Qualität der Darstellungen gehören auch die Angaben zu den herangezogenen Quellen, da nur so eine Reproduzierbarkeit der Argumentationsketten wissenschaftlich möglich ist. Der allgemeine Stand der Technik bzw. des Wissens bildet hierbei allerdings eine Grauzone, die dazu führen kann, dass die Quellenangaben doch nicht den gewünschten  Komplettheitsgrad erreichen. Wo soll hierbei die Toleranzgrenze liegen? Auch bei einer mit „summa cum laude“ bewerteten Arbeit ist es schon vorstellbar, dass zwei/drei von zehn zur „Komplettheit“ gehörenden Quellenangaben dem promovierenden Experten als selbstverständliches, allgemeines Wissen erscheinen und deshalb in den Quellenangaben nicht genannt werden. Wenn  eine über vierhundert Seiten umfassende Arbeit mit mehr als 1.300  Quellenangaben versehen ist, die bei erneutem Suchlauf ggf. um  dreißig Prozent erhöht werden müssten, erscheint der Vorwurf einer Täuschung als absurd, zumal wenn diese Mängel sich im Wesentlichen auf Einleitungs- bzw. Überleitungstexte beziehen. Nur wenn Thesen, wissenschaftliche Analysen und/oder Beweisführungen von nicht benannten Quellen übernommen wurden, ergibt sich die Notwendigkeit zur Klärung von Plagiatsvorwürfen.

Zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität einer Doktorarbeit werden mehrere Prüfer mit der  schriftlich gefassten Beurteilung der fertigen Arbeit beauftragt, die dann auch noch in einer mündlichen Prüfung/Verteidigung des Kandidaten/der Kandidatin die Gelegenheit haben, die wissenschaftliche Qualität der in der Dissertation dargestellten Thesen und Argumentationsketten einer gründlichen Analyse zu unterziehen. Nach der Verteidigung erfolgt im Prüfungsgremium die Beschlussfassung zur Bewertung der Arbeit.

Wie ist es möglich, dass überhaupt jemand eine derartige, mehrjährige Arbeit durchführt? Lohnt sich das überhaupt?

Viele Dissertationen werden von Assistenten eines Lehrstuhls durchgeführt, an denen mitunter zahlreiche Magister-Aspiranten oder Diplomanden an der Arbeit mitwirken; da diese meist noch nichts veröffentlicht haben, ist die Aufnahme von deren geistigen Leistungen in eine Dissertation auch Bestandteil der o.a. „Grauzone“ wissenschaftlicher Quellenangaben.

Viele Dissertationen werden in paralleler Feierabendarbeit zu lasten des Privatlebens durchgezogen. Nur selten ist eine offizielle „Duldung“ seitens des Arbeitgebers möglich. Diese externen Dissertationen haben erschwerend zu verkraften, dass sie üblicherweise nicht auf unterstützendes Personal (Hilfsassistenten, Studenten, ”¦) des Instituts des Betreuers bzw. der Betreuerin zurückgreifen können.

Nach der Promotion kann in der Wirtschaft mitunter eine befriedigende „gehobene“ Stellung erreicht werden; sicher ist das aber nicht. In der wissenschaftlichen Laufbahn der Hochschulen ist eine Professorenstelle als Ziel erreichbar; allerdings mit einem Einkommen, das kaum über dem allgemeinen Durchschnittseinkommen liegt: In der W-Besoldung liegt das Anfangseinkommen – nach mehr als zehn Jahren Ausbildung plus fünf Jahren Berufserfahrung in der Wirtschaft – bei ca. viertausend Euro monatlich, mit Steigerungen von dreißig bis vierzig Prozent bis zum siebenundsechzigsten Lebensjahr: nach einem bayerischen Gerichtsurteil ist damit eine standesgemäßes Alimentation der professoralen Staatsdiener kaum gegeben (vergleichsweise erhält ein Ingenieur in der Industrie nach fünf Berufsjahren bereits ca. siebzigtausend Euro p.a.).

Die Spezies hochqualifizierter Wissenschaftler/innen, die als professorale Staatsdiener/innen ihr Wissen auch noch an die nächste Generation weitergeben, wird also aus marktwirtschaftlichen Gründen stark dezimiert werden, es sei denn, dass im üblichen „Schweinezyklus“ doch noch ausreichende Einkommenserhöhungen zustande kommen – allerdings wäre hier mindestens der Faktor 2 erforderlich, um spürbare Wirkung zu erzeugen.

Im Procedere der akademischen Prüfungen wären ebenfalls endlich Änderungen vorzunehmen: das Aufschreiben von Quellen im Rahmen einer Dissertation ist heute einfach Zeitverschwendung und Vergeudung kostbaren akademischen Potentials; eine fertige Dissertation sollte nach Abgabe und vor Weiterleitung an die Gutachter einem digitalen Quellensuchlauf durch Literaturrecherche-Fachpersonal, als Teil der Prüfungsamtsaufgaben, unterzogen werden. Das Quellenverzeichnis kann dann als Anhang der Dissertation deklariert werden und stellt damit den Kandidaten/die Kandidatin von jedem Plagiatsvorwurf frei.

Ob man bei dieser Verfahrensweise die „Krönung“ mit dem Dr.-Titel vor dem Namen beibehält oder nach angelsächsischer Manier den „Ph.D.“ hinten anhängt, ist hierbei nur noch zweitrangig.

Doktorandinnen und Doktoranden lassen sich – ihrer wissenschaftlich Begeisterung folgend – gerne von renommierten Experten bzw. Expertinnen betreuen, denen sie sich wegen der wissenschaftlichen und auch der erwarteten menschlichen Reputation anvertrauen und von denen sie dabei auch durch einen möglichen „Abglanz“ profitieren möchten, in Form wissenschaftlicher „Bereicherung“ und sozialem Erkenntnisgewinn aus persönlichen Kontakten. Das im Verlauf der Dissertation wachsende gegenseitige Vertrauen samt Anerkennung hat einen hohen Stellenwert: ein „Fallenlassen“ bzw. „im-Regen-stehen-lassen“ – nach Abschluß aller mit der Promotion verbundenen Prozeduren – erscheint äußerst fragwürdig und wirft auf jemanden, der sich so verhält, ein derart schlechtes Licht, dass hierdurch eine Hochschule stärker beschädigt werden kann, als durch eine möglicherweise nach den aktuellen Regeln unvollkommene Arbeit eines Kandidaten/einer Kandidatin. Werwill schon an einer Hochschule eine Prüfung ablegen, an der ein komplettes Prüfungsgremium nachträglich seine Meinung ändert?

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