Änderungen bei der KFZ-Zulassung innerhalb der EU geplant

Was die EU-Kommission im Einzelnen ändern möchte:
– Beim Umzug (Wechsel des Wohnsitzes) innerhalb der EU soll man für die Ummeldung seines Wagens bis zu sechs Monate Zeit haben.
– Wer einen Ferienwohnsitz in einem anderen EU-Staat hat, sich dort aber nur einige Monate im Jahr aufhält, soll sein Fahrzeug nicht ummelden müssen. –
 Die derzeit noch vorgeschriebenen zusätzlichen technischen Untersuchungen bei der Um-meldung von einem Auto, das in einem anderen europäischen Staat zugelassenen ist, etwa beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens, sollen in Zukunft wegfallen.

kb

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